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Stellungnahmen

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erlässt Richtlinien zur enteralen Ernährung

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat am 01.09.05 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung - so genannte enterale Ernährung - in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Richtlinien traten am 1. Oktober 2005 in Kraft. Die DGEM war durch regelmässige Konsultationen in die Entwicklung der Richtlinie eingebunden und nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass die von ihr eingebrachten Punkte vom BMGS im wesentlichen in die Richtlinie aufgenommen wurden. Die neue Richtlinie definiert klar die Indikation und gewährleistet damit die Verschreibbarkeit enteraler Ernährung.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BMGS.

>>Bekanntmachung einer Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (pdf)


Weitere Stellungnahmen:

>>Stellungnahme der DGEM vom 28.01.05 (vorgelegt beim Bundesministerium der Justiz) zum Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechtes

 

 

 VERANSTALTUNGEN



>>Ernährung 2012
14.-16.06. 2012
Nürnberg

Abstract-
Einreichung
bis 29.2.2012



 
 AKTUELLES


>>Im OPS Katalog
2012
Enterale und
parenterale
Ernährung


 







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