Zusatzweiterbildung zum Ernährungsmediziner: Erste Landesärztekammer verabschiedet erweiterte Weiterbildungsordnung
Berlin, Oktober 2019 – Eine aktuelle Auswertung von Krankenhaus- und Pflegeheim-Daten zur Ernährungssituation in deutschen Einrichtungen zeigt: In deutschen Krankenhäusern besteht ein deutliches Defizit an ernährungsmedizinischer Fachkompetenz; es fehlt an Ernährungsmedizinern (1). In medizinischen Ausbildungscurricula von Studierenden und Fachärzten werden ernährungsmedizinische Themen bisher nur unzureichend abgedeckt. Die Ärztekammer Bremen hat nun als erste Landesärztekammer die Zusatzweiterbildung Ernährungsmedizin in die Weiterbildungsordnung des Landes übernommen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM), der Berufsverband der Deutschen Ernährungsmediziner e.V. (BDEM) und die Deutsche Akademie für Ernährungsmedizin e.V. (DAEM), die sich seit vielen Jahren gemeinsam für die bundesweite Etablierung der Zusatzweiterbildung zum Ernährungsmediziner einsetzen, begrüßen diesen Schritt.
2018 hat die Bundesärztekammer die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) einstimmig verabschiedet. In diesem Zuge wurde die Zusatzweiterbildung „Ernährungsmedizin“ neu aufgenommen. Der Empfehlung der Bundesärztekammer, die Zusatzausbildung in die Weiterbildungsordnungen der Länder zu übernehmen, ist nun die erste Landesärztekammer gefolgt: Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen verabschiedete am 9. September 2019 die neue, ergänzte Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen. Die Weiterbildungsordnung wird zum 1. Juli 2020 in Kraft treten.
„Als ernährungsmedizinische Organisationen begrüßen wir diesen Schritt sehr und hoffen, dass die anderen Landesärztekammern bald nachziehen“, so Priv.-Doz. Dr. med. Frank Jochum, Präsident der DGEM, Professor Dr. med. Gerd Bönner, Präsident der DAEM, und Professor Dr. med. Johannes Georg Wechsler, Präsident des BDEM. Für die ernährungsmedizinische Versorgung in Deutschland stellt die Zusatzweiterbildung zum Ernährungsmediziner einen wichtigen Schritt dar: „Sie wertet nicht nur die interdisziplinäre Fachrichtung der Ernährungsmedizin auf, sondern trägt auch dazu bei, mehr Ärzte für die Ernährungsmedizin zu gewinnen und ernährungsmedizinisches Wissen in der Breite besser zu verankern. Das kommt ganz unmittelbar den Patienten zugute“, sind sich die Experten einig.
Zum Ernährungsmediziner können sich Ärzte und Ärztinnen weiterbilden, die bereits über eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung wie der Allgemeinmedizin, Neurologie, Chirurgie, Kinder- und Jugendmedizin oder internistischen Medizin verfügen. Die Zusatzweiterbildung umfasst 100 Stunden Kurs-Weiterbildung zu ernährungsmedizinischen Themen sowie 120 Stunden Fallseminare unter Supervision. Inhalte der Zusatzweiterbildung sind Grundlagen der Ernährungsmedizin – wie der Nutzen und das Risiko von häufigen und alternativen Kostformen –, die ernährungsmedizinische Prävention – zum Beispiel die Möglichkeiten und Grenzen eben dieser Prävention – und die ernährungsmedizinische Therapie – wie die Ernährung des kritisch Kranken in der Intensivmedizin.
Quellen:
(1) Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (2019): 14. DGE-Ernährungsbericht. Vorveröffentlichung Kapitel 2.
(2) Ärztekammer Bremen (2019): Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen. https://www.aekhb.de/data/mediapool/ae_wb_neue_wbo_2019.pdf