Qualitative Versorgung der Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt
Qualitative Ernährungstherapie, welche im Krankenhaus begonnen wurde, endet häufig mit der Entlassung der Patienten. Entlassungen geschehen für die Patienten häufig unerwartet, sodass die Patienten und deren Angehörige sich nicht ausreichend auf die Rückkehr nach Hause vorbereiten können [1]. Dies führt häufig dazu, dass Patienten für ihre ambulant verordneten Therapien, wie beispielsweise Chemotherapie, nicht kräftig genug sind und innerhalb kürzester Zeit rehospitalisiert werden.
Im SGB V §39 Absatz 1a ist verankert, dass Krankenhäuser im Zuge des Entlassmanagements dazu verpflichtet sind, einen nahtlosen Übergang in die ambulante Versorgung zu gewährleisten. Dazu wurde das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 reformiert und erlaubt seither den stationären Ärzt_innen Rezepte für die ersten sieben Tage nach dem Krankenhausaufenthalt auszustellen. Somit sollen die Versorgungslücken, beispielsweise bei Entlassungen am Wochenende, geschlossen werden. Ab dem 01.10.2017 wurde der Rahmenvertrag für das Entlassmanagement verbindlich. Mit Hilfe von frühzeitigen Assessments sollen die Bedarfe der Patienten ermittelt werden und ein lückenloser Übergang in die anstehende Versorgung sichergestellt werden. [2] Doch für die Umsetzung fehlen den Krankenhäusern noch immer die nötigen Ressourcen [3].
Grundlagen des Entlassungsmanagements
Formulare zur Entlassung aus der Klinik
Literatur
[1] Deimel, Dominik; Müller, Marie-Luise (2012). Entlassmanagement: Vernetztes Handeln durch Patientenkoordination. Stuttgart: Thieme 2012.
[2] aerzteblatt.de .Politik: Entlassmanagement bereitet Krankenhäusern Probleme. https://.aerzteblatt.de/nachrichten/88826/Entlassmanagement-bereitet-Kra.... Überprüft am 11.06.2019
[3] Bundesministerium für Gesundheit. Glossar: Entlassmanagement. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e... (Aktualisierungsdatum: 14.06.2018 – Überprüfungsdatum: 12.06.2019)