Zusatz-Weiterbildung zum Ernährungsmediziner jetzt Teil der (Muster-)Weiterbildungsordnung
Ernährungsmediziner begrüßen Entscheidung und hoffen auf schnelle Übernahme durch Landesärztekammern
Berlin, Dezember 2018 – Ernährung spielt nicht nur in der Prävention, sondern auch in der Behandlung zahlreicher Erkrankungen eine wichtige Rolle. Trotz der Relevanz ernährungsmedizinischer Versorgung bestehen in Deutschland noch immer erhebliche Defizite: So ist die Ernährungsmedizin nur ungenügend in medizinischen Ausbildungscurricula von Studierenden und Fachärzten integriert. Deshalb setzen sich die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM), der Bundesverband der Deutschen Ernährungsmediziner e.V. (BDEM) und die Deutsche Akademie für Ernährungsmedizin e.V. (DAEM) für die Etablierung der Weiterbildung zum Ernährungsmediziner in Deutschland ein. Nachdem der 121. Deutsche Ärztetag im Mai 2018 entschieden hat, dass die Zusatzbezeichnung „Ernährungsmedizin“ in die (Muster-)Weiterbildungsordnung aufgenommen wird, hat nun die Bundesärztekammer die inhaltliche Ausgestaltung der Weiterbildungsordnung beschlossen und ermöglicht so den Landesärztekammern, die Weiterbildung zum Ernährungsmediziner anzubieten.
Mit der einstimmigen Verabschiedung der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) durch die Bundesärztekammer am 15. November 2018 ist die Zusatzweiterbildung „Ernährungsmedizin“ beschlossen. Die Bundesärztekammer empfiehlt den Landesärztekammern die Umsetzung der Weiterbildungsordnung und damit der Zusatz-Weiterbildung zum Ernährungsmediziner. „Für uns als Fachgesellschaft ist das ein großer Erfolg“, freut sich Privatdozent Dr. med. Frank Jochum, Präsident der DGEM. Die DGEM engagiert sich bereits seit mehreren Jahren gemeinsam mit dem BDEM und der DAEM für die bundesweite Etablierung der ärztlichen Zusatzweiterbildung, um so die Ernährungsmedizin dem aktuellen Kenntnisstand entsprechend in den medizinischen Strukturen in Deutschland zu verankern. Zum Ernährungsmediziner weiterbilden können sich Ärzte und Ärztinnen, die über eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung verfügen. Zusätzlich müssen sie 100 Stunden Kurs-Weiterbildung in der Ernährungsmedizin sowie 120 Stunden Fallseminare unter Supervision leisten. Die Fallseminare können alternativ durch sechs Monate Weiterbildung an Weiterbildungsstätten absolviert werden (1).
Wissenschaftliche Studien belegen, dass die gezielte Ernährungsintervention bei vielen Erkrankungen genauso wichtig ist wie die verordneten Medikamente. „Menschen mit schweren Erkrankungen profitieren von einer guten ernährungsmedizinischen Versorgung“, so Jochum. „Umso erstaunlicher ist es jedoch, dass dieser Aspekt der Medizin an deutschen medizinischen Fakultäten und in der Universitätsmedizin nur sporadisch vertreten ist.“ Es fehlt an Lehrstühlen für Ernährungsmedizin und Ernährungswissenschaft; die ernährungsmedizinische Forschung wird zu wenig gefördert. Zudem ist die Ernährungsmedizin kaum in medizinischen Ausbildungscurricula von Studierenden und Fachärzten integriert. „Um Patienten die bestmögliche Behandlung gewährleisten zu können, muss die Ernährungsmedizin in Ausbildung, Klinik und Praxis fest etabliert werden.“
In diesem Sinne bildet die DAEM bereits seit mehr als 25 Jahren Ärzte zu fachgesellschaftsbezogenen Ernährungsmedizinern aus. So wurden bereits über 5 000 Ärzte gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer an die Ernährungsmedizin herangeführt. „Die nun erfolgte Anerkennung der Ernährungsmedizin als Zusatz-Weiterbildung ist eine Aufwertung dieser interdisziplinären Fachrichtung und wird sicher helfen, noch mehr Ärzte für die Ernährungsmedizin zu gewinnen. Für unsere Patienten kann dies nur von Vorteil sein, denn sie streben immer mehr nach einer gesund erhaltenden oder wieder gesund machenden Ernährungsform“, so Professor Dr. med. Gerd Bönner, Präsident der DAEM.
„Der Beschluss der Bundesärztekammer, die Zusatz-Weiterbildung „Ernährungsmedizin“ in die (Muster-)Weiterbildungsordnung aufzunehmen, stellt einen wichtigen Schritt für die Verbesserung der ernährungsmedizinischen Versorgung in Deutschland dar“, sagt Professor Dr. med. Johannes Georg Wechsler, Präsident des BDEM. „Jetzt gilt es, das Musterkursbuch, das die Grundlage für die Weiterbildung zum Ernährungsmediziner darstellt, zu überarbeiten und finalisieren. Natürlich stehen wir der Bundesärztekammer auch dabei mit fachlichem Rat zur Seite.“ Die Bundesärztekammer rechnet mit der Umsetzung der MWBO und der Zusatz-Weiterbildung „Ernährungsmedizin“ Anfang 2020.
Quellen:
(1) Bundesärztekammer (2018): (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018. http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ord...