Einführung und Unterstützungsmaterialien zum „Qualitätsvertrag Mangelernährung“

Seit dem 1. Januar 2024 besteht für Krankenhäuser die Möglichkeit, mit Krankenkassen Qualitätsverträge für den Leistungsbereich Mangelernährung (Qualitätsvertrag nach §110a SGB V für den Leistungsbereich Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung) abzuschließen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Die Qualitätsverträge bieten für Krankenhäuser und Patienten die Möglichkeit, die Erkennung und Behandlung von Mangelernährung deutlich zu verbessern und hierfür zusätzliche Geldmittel zu generieren, um den damit verbundenen Mehraufwand und das notwendige Ernährungsteam des Krankenhauses zu finanzieren. Es handelt sich daher um eine echte Chance für die Umsetzung leitliniengerechter Ernährungsmedizin in deutschen Krankenhäusern – inklusive entsprechender Finanzierung. Deshalb ist es wünschenswert, wenn möglichst viele Kliniken die Qualitätsverträge für Mangelernährung mit Krankenkassen abschließen.

Die DGEM möchte dies als Fachgesellschaft fördern und stellt Materialien bereit:

Praktische Anleitung: Schritte zum „Qualitätsvertrag Mangelernährung“
Möglicher Behandlungspfad für Patienten mit Mangelernährung in der Interventionsphase
IQTIG Projektplan
Schreiben an alle Interessierten
„Webinar „Qualitätsvertrag Mangelernährung – Anleitung und Hilfestellung“, kostenfrei am Mi, 11.12.2024 und Di, 21.01.2025 um 17 Uhr (ca. 60 Minuten)


Hintergrund: Ziel der Qualitätsverträge ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in einem bestimmten Leistungsbereich zu verbessern und dies dann ggf. später in die Regelversorgung überzuführen. Zunächst erfolgt für 6 Monate eine sogenannte „Nullzeitmessung“. Hierbei wird im Wesentlichen der Status quo und die damit verbundene Versorgungsqualität erhoben. Im Anschluss werden dann für 24 Monate die sogenannten „Interventionsmessungen“ durchgeführt. Hier wird untersucht, wie sich ein flächendeckendes Screening auf Mangelernährung und ein standardisierter Behandlungspfad auf die Versorgung von Patienten im Krankenhaus auswirkt. Überprüft wird dies anhand von vorab definierten Qualitätszielen. Die Auswertung der Daten erfolgt anonymisiert über das IQTIG. Für die Teilnahme am Qualitätsvertrag erhalten die Krankenhäuser von den teilnehmenden Krankenkassen entsprechende Entgelte.

Zum Artikel im Ärzteblatt