Die Kasseler Erklärung: DGEM, BDEM und VDOE unterzeichnen gemeinsame Erklärung zur Verbesserung der ernährungsmedizinischen und ernährungstherapeutischen Versorgung
Kassel, Juni 2018 – Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM), der Bundesverband Deutscher Ernährungsmediziner e.V. (BDEM) und der BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOE) setzen sich gemeinsam für die Verbesserung der ernährungsmedizinischen Versorgung, Ernährungsberatung und Ernährungsbildung ein. Bei der Pressekonferenz anlässlich des Kongresses ERNÄHRUNG 2018, der vom 21. bis 23. Juni 2018 in Kassel stattfand, unterschrieben DGEM, BDEM und VDOE die Kasseler Erklärung. Darin sind die gemeinsam getragenen Überzeugungen und Kernforderungen dargelegt.
Immer mehr Menschen benötigen Unterstützung bei der Umsetzung einer gesunden Ernährung: Die Ernährung und das Essverhalten sind mitverantwortlich für Volkskrankheiten wie Übergewicht, Diabetes und Bluthochdruck. Sie spielen aber auch eine wesentliche therapeutische Rolle in der Betreuung von kranken Menschen. Ernährungsmedizinische und therapeutische Konzepte sind nach heutigem Verständnis integraler, effektiver Bestandteil von Therapie und Prävention. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die gezielte Ernährungsintervention im medizinischen Alltag bei vielen Erkrankungen eine vergleichbare Bedeutung hat wie die Verordnung krankheitsspezifischer Medikamente. Trotz der Relevanz ernährungsmedizinischer Versorgung, Ernährungsberatung und Ernährungsbildung bestehen in Deutschland noch immer erhebliche Defizite. Beispielsweise fehlt es an Lehrstühlen für Ernährungsmedizin und Ernährungswissenschaft. Ebenso wird ernährungsmedizinische und ernährungswissenschaftliche Forschung zu wenig gefördert. Obwohl es seit 2016 ein Präventionsgesetz gibt, werden Ernährungsinterventionen nicht konsequent und effektiv für Prävention eingesetzt.
Dass diese Defizite nicht mehr tragbar sind, legen DGEM, BDEM und VDOE in der Kasseler Erklärung dar. Sie fordern, dass Ernährungsmedizin, Ernährungsberatung und -betreuung in der Ausbildung, in Klinik und in Praxis fest etabliert werden. Ernährungstherapie muss zudem zur definierten Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen werden. Die Politik muss Leistungserbringern, Verbraucherschutz und Patientenvertretern die Möglichkeit bieten, gemeinsam den Rahmen für eine integrierte qualitätsgesicherte Ernährungsversorgung zu definieren. Hierin ist die qualitätsgesicherte Ernährungstherapie als ein strukturelles Therapieinstrument gegeben. Es müssen gesetzliche Strukturen geschaffen werden, die eine sektorenübergreifende und interdisziplinäre Umsetzung der entwickelten Rahmenbedingungen gewährleistet.
Eine Steuerungsgruppe aus Delegierten von DGEM, VDOE, BDEM und VDD (Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V.) wird die in der Kasseler Erklärung beschriebenen Themengebiete und Forderungen in den nächsten Monaten weiter konkretisieren und spezifizieren.
Die vollständige Kasseler Erklärung können Sie hier herunterladen.